Panther Family e.V.
Panther Family e.V.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Panther Family e.V.
Fanclub der Düsseldorf Panther
c/o Bernd Seuser
Unterrather Str. 69
40468 Düsseldorf
Vertreten durch:
Bernd Seuser - 1. Vorsitzender
Birgit Przytarski - 2. Vorsitzende
Kontakt:
Telefon:
+49 (0) 173 29 32 638
E-Mail:
bse-panther@web.de
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht 40002 Düsseldorf
Registernummer: VR 20814
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
André Steinberg “Steini”
Peter Koch
Karsten Kumpfert
Karsten Klostermann
Cornelia Anderson
Webdesign: M. Majetic
Quelle: Impressum-Generator, Fachanwalt für Internetrecht Sören Siebert
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Fanclub Panther Family e.V.
000 Offizieller Fanclub der Düsseldorf Panther
Satzung
(Beschlussfassung vom 10.04.2010)
§1 Name und Sitz des Fanclubs
1. Der Fanclub führt den Namen Panther Family e.V. und hat seinen Sitz in Ratingen.
2. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März des Folgejahres. Zum Ende des
Geschäftsjahres fertigt der Kassenwart einen Jahresabschluss an.
§2 Zweck des Fanclubs
1. Unser Hauptziel ist die lautstarke und kreative Unterstützung unserer Mannschaft auf dem Rasen
(bei Heim- und wenn möglich bei Auswärtsspielen). Dieses wird durch unsere Ausrüstung wie Fahne,
Tröten, Trillerpfeifen, eventuell T-Shirts auch optisch unterstützt.
2. Der Zweck des Fanclubs ist es in erster Linie eine Freundschaft zwischen anderen Fanclubgruppen
und den Düsseldorf Panther herzustellen. Der Fanclub macht es sich zur Aufgabe, den
Bekanntheitsgrad von American Football (speziell der Düsseldorf Panther) zu fördern und den
Kontakt zwischen dem Team und den Fans aufzubauen und zu verbessern.
3. Der Fanclub ist selbstlos tätig und hat in erster Linie die Unterstützung der Düsseldorf Panther als
Ziel. Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. Das Fanclubmitglied hat keinen
unmittelbaren Anteil am Fanclubvermögen, und kann bei seinem Ausscheiden keinerlei Ansprüche
auf das Fanclubvermögen geltend machen.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Fanclubs kann jeder Fan der Düsseldorf Panther werden.
2. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und soll den Namen/Vornamen, Geburtsdatum,
Telefon/Handynummer, Emailadresse, Anschrift und den Wohnsitz enthalten. Die Aufnahme von
Minderjährigen setzt die Zustimmung von mindestens einem Erziehungsberechtigten voraus.
3. Mit seiner Unterschrift erkennt das Mitglied die Satzung des Fanclubs an.
4. Die Satzung muss dem Mitglied vor der Antragsannahme zur Verfügung gestellt werden.
5. Bei Verstoß gegen diese Satzung wird auf einer der nächsten Fanclubsitzungen über die
Konsequenzen beraten und über Maßnahmen zur Ahndung des Verstoßes abgestimmt.
6. Auf den Fanclubsitzungen sind alle Mitglieder des Fanclubs ab dem 16. Lebensjahr
stimmberechtigt. Liegt zum Zeitpunkt der Wahl ein Beitragsrückstand von 3 Monaten vor, so verfällt
das Stimmrecht.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
- Auflösung des Fanclubs
- Tod bei natürlichen Personen
- schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von 2 Monaten
- Ausschluss
- Streichung aus der Mitgliederliste
2. Durch den Beschluss der Fanclubsitzung kann ein Mitglied aus dem Fanclub ausgeschlossen
werden, wenn ein grober Satzungsverstoß vorliegt, die Interessen des Fanclubs verletzt wurden oder
gegen Beschluss und Anordnungen verstoßen wurde.
§5 Mitgliedsbeitrag, Aufnahmebeitrag
1. Der Verein erhebt Beiträge um u. a. die Ausgaben, die zur Erfüllung der Ziele des Panther Family
Fanclubs sind, bestreiten zu können. Es werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Neu
aufgenommene Mitglieder bezahlen ab dem Monat der Mitgliedschaft den anteiligen Jahresbeitrag.
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft wird von einer ordentlichen Mitgliederversammlung
festgesetzt. Mitglieder, die den Jahresbeitrag über den 15.04. hinaus nicht entrichtet haben, werden
angemahnt. Nach zweimaliger Mahnung sind sie vom Vorstand aus der Mitgliederliste zu streichen.
Die Streichung ist dem betreffenden Mitglied durch einen Brief bekannt zu geben. Der Vorstand kann
Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, auf Antrag die Beiträge stunden oder für die Zeit
der Notlage erlassen.
2. Es wird ein Jahresbeitrag (siehe nachfolgende Aufstellung) erhoben. Dieser dient zur Deckung
laufender Kosten. Der Beitrag wird am 01.04. jeden Jahres per Überweisung oder Barbezahlung
fällig. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.
3. Für Einzelpersonen/Erwachsene gilt ein Jahresbeitrag von 18 €. Für
Ehepaare/Lebensgemeinschaften gilt ein Jahresbeitrag von 21 €. Für Familien im gemeinsamen
Haushalt gilt ein Jahresbeitrag von 21 €. Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner gilt ein
Jahresbeitrag von 6 €. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zahlen keinen Beitrag (bitte
Ausweiskopie mitschicken).
4. Bei der Aufnahme ist keine Aufnahmegebühr zu bezahlen.
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach dieser Satzung. Alle Mitglieder
haben im Rahmen der Satzung das Recht am Fanclubleben teilzunehmen.
2. Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Fanclub die Förderungspflicht, sich für das
gemeinsame Ziel und den Zweck des Fanclubs einzusetzen.
3. Die Mitglieder haben das Recht, an Aktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen des Fanclubs
teilzunehmen. Sie haben, ab dem 16. Lebensjahr, auf der Fanclubsitzung gleiches Stimmrecht. Eine
Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.
4. Jedes Mitglied ist verpflichtet das Ansehen des Fanclubs zu wahren.
§7 Organe
Organe des Vereins sind
1. Vorstand, innerhalb des Vorstands sind Doppelfunktionen möglich.
2. Mitgliederversammlung.
§8 Mitgliederversammlung
1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr eine Stimme. Eine
Ausübung des Stimmrechts durch einen Dritten ist ausgeschlossen. Abstimmungen und Wahlen
erfolgen offen per Handzeichen. Über Anträge auf geheime Abstimmung entscheidet die
Mitgliederversammlung.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Fanclubs, Ausnahmen können nur vom Vorstand
zugelassen werden.
3. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
- a) Entgegennahme der Berichte des 1. Vorsitzenden, sowie des Kassenwartes,
- b) Entlastung des Vorstandes, Entlastung des Kassenwartes,
- c) Wahl und Abwahl des Vorstandes,
- d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie etwaige Sonderausgaben,
- e) mögliche Satzungsänderungen,
- f) Wahl der Kassenprüfer,
- g) Ernennung von Ehrenmitgliedern.
Die Ernennung von Ehrenmitgliedern kann auf Antrag eines Mitglieds von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden. Ehrenmitglieder sind von der
Beitragszahlung befreit.
4. Anträge der Mitglieder müssen bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Sitzung schriftlich beim
Vorstand eingereicht werden.
5. Anträge auf Satzungsänderungen sind vom Vorstand zu prüfen. Eine Satzungsänderung bedarf ein
2/3-Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder.
6. Über die Vorstandsitzungen sind Protokolle zu führen, die vom Schriftführer und dem ersten
Vorsitzenden zu unterschreiben sind. Auf Wunsch können diese eingesehen werden.
§9 Einberufung der Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der Vorstand kann jederzeit
außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Zu sämtlichen Mitgliederversammlungen
lädt der Vorstand ein. Diese Einladung hat spätestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich
unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Mitgliederversammlungen werden vom
Schriftführer protokolliert. Stimmberechtigt sind alle zur Mitgliederversammlung erschienenen
wahlberechtigten Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderung müssen mit 2/3 Mehrheit gefasst
werden. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom
stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
§10 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus den 1. u. 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart/ Schriftführer.
2. Der Verein wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder Vorsitzende ist allein
vertretungsberechtigt.
3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt oder besteht eine dauernde Verhinderung, so
kann bis zur nächsten Sitzung ein Mitglied durch den Vorstand benannt werden. Auf der nächsten
Sitzung findet eine Nachwahl statt. Dies gilt nicht für den ersten Vorsitzenden, dieser ist auf einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung neu zu wählen.
4. Der Vorstand wird jeweils auf 2 Jahre gewählt. Die Amtszeiten des 1. und 2. Vorsitzenden sollten
nicht gemeinsam enden. Die nächste Vorstandswahl findet in der Mitgliederver-sammlung 2010 statt.
In dieser Mitgliederversammlung wird die Neuwahl des ersten Vorsitzenden stattfinden. Im darauf
folgenden Jahr 2011 die Neuwahlen für den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart/Schriftführer.
5. Die Ämter des Vorstandes können nur von Mitgliedern ab 18 Jahren bekleidet werden.
§11 Zuständigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Fanclubs zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung
einem anderen Organ übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.
2. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
3. Kassenführung, Erstellung der Jahresberichte.
4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.
§12 Einschränkung der Vertretungsmacht
Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf das Clubvermögen
eingehen. Seine Vollmacht ist in soweit begrenzt.
§13 Kassenwart/ Schriftführer
Der Kassenwart/ Schriftführer hat die Aufgabe das Konto und das Kassenbuch ordnungsgemäß zu
führen und die Aufgabe, bei den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen Protokoll zu
führen.
§14 Kassenprüfer
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, nach Abschluss des Geschäftsjahres und vor der
Mitgliederversammlung die Bücher auf ordnungsgemäße Führung und Richtigkeit zu prüfen.
§15 Internetpräsenz
Die offizielle Homepage des Vereins lautet www.panther-family.de. Die Homepage ist auf dem
Namen Jürgen Kaul registriert und ist Eigentum des Fanclubs Panther Family. Die Kosten für die
Domäne werden vom Fanclub übernommen.
§16 Haftung
Die Mitgliedschaft im Fanclub entspricht dem persönlichen Wunsch des Einzelnen, sich in der
Fangemeinschaft im Sinne des Fanclubs zu betätigen. Jedes Mitglied trägt selbst das Risiko eines
Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, der aus dieser Betätigung entstehen kann. Vom Fanclub
wird für solche Schäden keinerlei Haftung übernommen.
§17 Auflösung
1. Die Auflösung des Fanclubs bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Auflösung
ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
2. Bei einer Auflösung des Fanclubs fällt das Vermögen des Fanclubs Panther Family an die
Düsseldorf Panther e.V. zum Zwecke der Förderung der Amateur- und Jugendarbeit.
§18 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 10. 04. 2010 inhaltlich genehmigt und Tritt
mit diesem Zeitpunkt in Kraft.
§19 Schlachtruf der Panther Family
„Panther Family……we are proud of the PantherS!“
Satzung in der Fassung vom 10.04.2010
Satzung
Fanclub Panther Family
§1
Name und Sitz des Fanclubs
§2
Zweck des Fanclubs
§3
Erwerb der Mitgliedschaft
§4
Beendigung der Mitgliedschaft
§5
Mitgliedsbeitrag, Aufnahmebeitrag
§6
Rechte und Pflichten der Mitglieder
§7
Organe
§8
Mitgliederversammlung
§9
Einberufung der Mitgliederversammlung
§10
Der Vorstand
§11
Zuständigkeit des Vorstandes
§12
Einschränkung der Vertretungsmacht
§13
Kassenwart/Schriftführer
§14
Kassenprüfer
§15
Internetpräsenz
§16
Haftung
§17
Auflösung
§18
Inkrafttreten der Satzung
§19
Schlachtruf der Panther Family